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Bei der Mietverwaltung wird der Umfang der Tätigkeit entsprechend der
Wünsche und Bedürfnisse des Auftraggeber abgestimmt. Der Leistungs-
umfang reicht von der Fertigung
von Betriebskostenabrechnung bis zur
vollständigen Betreuung der Wohnanlage. Der Umfang einer Mieten-
verwaltung wird nachfolgend auszugsweise dargestellt:
Allgemeine Aufgaben
Der Auftraggeber überträgt dem Verwalter die Erledigung aller
Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung des oben
bezeichneten Objektes notwendig sind. Der Verwalter ist berechtigt
und verpflichtet, die Interessen des
Auftraggebers zu vertreten und
die nachstehend aufgeführten Aufgaben
wahrzunehmen.
Spezielle Aufgaben
A) Kaufmännische Verwaltung:
- Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber allen
Behörden einschließlich Grundbuchämtern, Hypotheken- und
Darlehensgläubigern, Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern
und Pächtern
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
- Vereinnahmung des gesamten Mietinkassos einschließlich aller
Umlagen
- Vereinnahmung und Führung der Mietkautionen nach den
gesetzlichen Bestimmungen
- Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
- Ermittlung und Durchführung aller Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen nach den vertraglichen
Bestimmungen
- Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
erforderlichen Maßnahmen
- Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen, soweit sie
sich auf das Vertragsobjekt beziehen, sowie die Wahrnehmung von
Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen für den Auftraggeber
- Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Mietern
- Einstellung oder Entlassung von Hilfskräften
- Erteilung von Prozessvollmachten für Zahlungsklagen jeder Art, die
sich aus dem Miet-, Pacht- und Nutzungsverhältnis ergeben, sowie
für Räumungsklagen und schließlich für die Durchsetzung der Rechte
des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Verwaltung und Bewirtschaftung des Vertragsobjektes
- Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Geräten, die für die
ordnungsmäßige Bewirtschaftung und die Ausstattung des Hausmeisters erforderlich sind.
B) Technische Verwaltung:
- Laufende Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe
notwendiger Reparaturmaßnahmen
- Abschluss von Wartungsverträgen
- Aufstellung periodischer Instandhaltungspläne in Absprache mit
dem Auftraggeber
Rechnungslegung
Die Rechnungslegung kann monatlich, im Quartal, halbjährlich oder jährlich erfolgen.
Zahlungsverkehr
Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie Führung der Mietkautionen
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