Die WEG Verwaltung wird auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen,
der aktuellen Rechtssprechung hierzu und angrenzenden Gesetze und
Verordnungen sowie den Regelungen in der jeweiligen Teilungserklärung
einer WEG sowie deren Beschlüsse durchgeführt.
Der nachfolgende Katalog stellt einen Auszug über die von mir zu erbringenden Leistungen dar.
Grundleistungen
Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die in
§§ 24, 27 Abs. 1, 2, 3 und 5, 28 Abs. 1 und 3 WEG aufgeführten gesetzlichen
Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Gemeinschaft eine sachgerechte
Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.
Eigentümerversammlung und Niederschrift
- Eigentümerversammlung
Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung.
- Vorsitz und Niederschrift
Sofern die Versammlung nichts Anderes beschließt, führt der
Verwalter den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgt
für eine ordnungsmäßige Niederschrift der Beschlüsse.
- Beschluss-Sammlung
Der Verwalter führt die Beschluss-Sammlung gem. § 24 Abs. 7 WEG.
Hausordnung
Der Verwalter sorgt für die Durchführung der beschlossenen
Haus- / Nutzungsordnungen. Schriftlich gemeldete Verstöße gegen
die Haus- / Nutzungsordnungen mahnt der Verwalter bei dem für die
Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich unter
Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab. Die nächste
Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne
Erfolg blieb. Ein gerichtliches Vorgehen bedarf jedoch grundsätzlich
einer Genehmigung der Eigentümerversammlung durch Beschluss.
Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
Der Verwalter betreut und überwacht die Leistungen der Vertragspartner
der Gemeinschaft und schließt insbesondere nach Maßgabe der Beschlüsse, der Gemeinschaftsordnung und der Gesetze die notwendigen Versicherungen für die Gemeinschaft ab und überprüft die Versicherungssumme, um Unterdeckungen auszuschließen.
Geldverwaltung
Der Verwalter legt die gemeinschaftlichen Gelder auf Giro- und Anlagekonten bei einer deutschen Bank oder Sparkasse nach seiner Wahl getrennt von
seinem eigenen Vermögen und dem anderer Gemeinschaften an. Er führt
die Konten unter dem Namen der Gemeinschaft. Er verwaltet die Gelder
nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns.
Buchführung
Der Verwalter richtet eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß
geführte Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt von derjenigen für
andere Gemeinschaften ein.
Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
- Anwesenheit vor Ort
Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu
erkennen, nimmt der Verwalter eine technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen vor.
Abwicklung von Schadensfällen
Der Verwalter trifft Empfehlungen bei der Auswahl technischer Lösungen
und wirkt bei den Preisverhandlungen und der Vergabe von Aufträgen für
das Gemeinschaftseigentum mit.
Instandhaltung und Instandsetzung
- Instandhaltung und Instandsetzung in dringenden Fällen
- Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund Beschlussfassung
Allgemeine Leistungen
Der Verwalter führt den Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungs-
eigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche
Belange, soweit dieser im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen
veranlasst wurde. |